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Beweisbeschluss Unterhaltseinkommen aus der Tätigkeit als Geschäftsführer und Unternehmensbeteiligungen

Muster Beweisbeschluss zur Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens aus der Tätigkeit als Geschäftsführer und Unternehmensbeteiligungen

 

  1. Es ist Beweis zu erheben zu der Frage, welches unterhaltsrelevante Einkommen der Antragsgegner aus seiner nichtselbständigen Tätigkeit als Geschäftsführer und seiner Beteiligung als Gesellschafter der Muster GmbH in den Jahren 2021, 2022 und 2023 erzielt hat, durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens.
  2. Sollten für den angeführten Zeitraum nicht alle Jahresabschlüsse und die damit in Verbindung stehenden Einkommensteuererklärungen des Antragsgegners vorliegen, so wird dem Antragsgegner aufgegeben, die Erstellung der Jahresabschlüsse und Einkommensteuererklärungen zu veranlassen.
  3. Der Sachverständige wird ermächtigt, weitere noch erforderliche Unterlagen direkt bei den Beteiligten anzufordern. Den Beteiligten wird aufgegeben, dem Sachverständigen auf dessen schriftliche Anforderung hin, die zur Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
  4. Zum Sachverständigen wird bestimmt: Herr Diplom-Betriebswirt Wolfgang Lind, AD ACTA Gutachten GmbH, Bahnhofstr. 8, 74834 Elztal. Die Frist zur Erstellung des Sachverständigengutachtens wird auf 3 Monate ab Eingang der Akten beim Sachverständigen bestimmt.
  5. Die Antragstellerseite hat einen Auslagenvorschuss von 5.000,00 € einzuzahlen. Die Versendung der Akten zum Sachverständigen wird davon abhängig gemacht, dass bis spätestens TT.MM.JJJJ die Einzahlung des Auslagenvorschusses dem Gericht nachgewiesen wird.

Variante 1: Einkommensveränderungen bei Geschäftsführern

  1. Es ist Beweis zu erheben zu der Frage, ob und inwieweit die Reduzierung des Geschäftsführergehalts des Antragsgegners bei der Muster GmbH ab Monat JJJJ, die Nichtzahlung von Tantiemen und Urlaubsabgeltung, sowie die Nichtausschüttung von Gewinnen wirtschaftlich notwendig gewesen sind, durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens.
  2. Der Sachverständige wird ermächtigt, weitere noch erforderliche Unterlagen direkt bei den Beteiligten anzufordern. Den Beteiligten wird aufgegeben, dem Sachverständigen auf dessen schriftliche Anforderung hin, die zur Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
  3. Zum Sachverständigen wird bestimmt: Herr Diplom-Betriebswirt Wolfgang Lind, AD ACTA Gutachten GmbH, Bahnhofstr. 8, 74834 Elztal. Die Frist zur Erstellung des Sachverständigengutachtens wird auf 3 Monate ab Eingang der Akten beim Sachverständigen bestimmt.
  4. Die Antragstellerseite hat einen Auslagenvorschuss von 5.000,00 € einzuzahlen. Die Versendung der Akten zum Sachverständigen wird davon abhängig gemacht, dass bis spätestens TT.MM.JJJJ die Einzahlung des Auslagenvorschusses dem Gericht nachgewiesen wird.

Variante 2: Ermittlung von fiktivem thesauriertem Einkommen aus Unternehmensbeteiligungen

  1. Der Sachverständige möge Stellung nehmen, ob und in welcher Höhe vom Antragsgegner in den Jahren 2021 bis 2023 vorgenommene Thesaurierungen von Gewinnen betrieblich veranlasst und aus wirtschaftlichen Gründen vertretbar waren (vgl. Spieker in Wendl/Dose. Unterhaltsrecht, 10. Aufl., Rn. 313 zu § 1).
  2. Nach Beantwortung dieser Vorfragen ist Beweis zu erheben zu der Frage, welches unterhaltstrelevante Einkommen der Antragsgegner aus seiner nichtselbständigen Tätigkeit als Geschäftsführer und seiner Beteiligung als Gesellschafter der Muster GmbH in den Jahren 2021, 2022 und 2023 erzielt hat, durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens. Hierbei möge davon ausgegangen werden, dass nicht betrieblich veranlasste und nicht aus wirtschaftlichen Gründen vertretbare Thesaurierungen von Gewinnen unterhaltsrechtlich keinen Bestand haben (vgl. Spieker a.a.O.).
  3. Sollten für den angeführten Zeitraum nicht alle Jahresabschlüsse und die damit in Verbindung stehenden Einkommensteuererklärungen des Antragsgegners vorliegen, so wird dem Antragsgegner aufgegeben, die Erstellung der Jahresabschlüsse und Einkommensteuererklärungen zu veranlassen.
  4. Der Sachverständige wird ermächtigt, weitere noch erforderliche Unterlagen direkt bei den Beteiligten anzufordern. Den Beteiligten wird aufgegeben, dem Sachverständigen auf dessen schriftliche Anforderung hin, die zur Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
  5. Zum Sachverständigen wird bestimmt: Herr Diplom-Betriebswirt Wolfgang Lind, AD ACTA Gutachten GmbH, Bahnhofstr. 8, 74834 Elztal. Die Frist zur Erstellung des Sachverständigengutachtens wird auf 3 Monate ab Eingang der Akten beim Sachverständigen bestimmt.
  6.  Die Antragstellerseite hat einen Auslagenvorschuss von 5.000,00 € einzuzahlen. Die Versendung der Akten zum Sachverständigen wird davon abhängig gemacht, dass bis spätestens TT.MM.JJJJ die Einzahlung des Auslagenvorschusses dem Gericht nachgewiesen wird.