• Gerichtsgutachten

Beweisbeschluss Firmenwert

Muster Beweisbeschluss zur Ermittlung des Firmenwerts

  1. Es ist Beweis zu erheben über die Behauptung der Antragsgegnerseite, der Firmenwert der Firma Mustermann, Musterstr. 1, 12345 Musterhausen zum Stichtag des Endvermögens am TT.MM.JJJJ betrage XXX.XXX €, durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens.

    Für die Ermittlung des Firmenwerts ist die Ertragswertmethode anzuwenden. Sollte der Sachverständige zur Ansicht gelangen, dass eine starke Inhaberprägung der erzielten Erträge vorliegt, soll er die sog. modifizierte Ertragswertmethode mit zeitlicher Begrenzung des Ergebnishorizonts anwenden. Die auf den Firmenwert entfallende latente Steuerlast aus der fiktiven Unternehmensveräußerung ist zu ermitteln.
  2. Der Sachverständige wird ermächtigt, weitere noch erforderliche Unterlagen direkt bei den Beteiligten anzufordern. Den Beteiligten wird aufgegeben, dem Sachverständigen auf dessen schriftliche Anforderung hin, die zur Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
  3. Zum Sachverständigen wird bestimmt: Herr Diplom-Betriebswirt Wolfgang Lind, AD ACTA Gutachten GmbH, Bahnhofstr. 8, 74834 Elztal. Die Frist zur Erstellung des Sachverständigengutachtens wird auf 3 Monate ab Eingang der Akten beim Sachverständigen bestimmt.
  4.  Die Antragsgegnerseite hat einen Auslagenvorschuss von 8.000,00 € einzuzahlen. Die Versendung der Akten zum Sachverständigen wird davon abhängig gemacht, dass bis spätestens TT.MM.JJJJ die Einzahlung des Auslagenvorschusses dem Gericht nachgewiesen wird.

Variante 1: Firmenwert bei großen Unternehmen mit geringer Inhaberprägung

  1. Es ist Beweis zu erheben über die Behauptung der Antragsgegnerseite, der Firmenwert der Firma Mustermann, Musterstr. 1, 12345 Musterhausen zum Stichtag des Endvermögens am TT.MM.JJJJ betrage XXX.XXX €, durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens.

    Für die Ermittlung des Firmenwerts ist die Ertragswertmethode anzuwenden. Die auf den Firmenwert entfallende latente Steuerlast aus der fiktiven Unternehmensveräußerung ist zu ermitteln.
  2. Der Sachverständige wird ermächtigt, weitere noch erforderliche Unterlagen direkt bei den Beteiligten anzufordern. Den Beteiligten wird aufgegeben, dem Sachverständigen auf dessen schriftliche Anforderung hin, die zur Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
  3. Zum Sachverständigen wird bestimmt: Herr Diplom-Betriebswirt Wolfgang Lind, AD ACTA Gutachten GmbH, Bahnhofstr. 8, 74834 Elztal. Die Frist zur Erstellung des Sachverständigengutachtens wird auf 3 Monate ab Eingang der Akten beim Sachverständigen bestimmt.
  4. Die Antragsgegnerseite hat einen Auslagenvorschuss von 8.000,00 € einzuzahlen. Die Versendung der Akten zum Sachverständigen wird davon abhängig gemacht, dass bis spätestens TT.MM.JJJJ die Einzahlung des Auslagenvorschusses dem Gericht nachgewiesen wird.

Variante 2: Anteilswert eines Unternehmens

  1. Es ist Beweis zu erheben über die Behauptung der Antragsgegnerseite, der Wert der Beteiligung des Antragstellers in Höhe von XX% an der Firma Mustermann, Musterstr. 1, 12345 Musterhausen zum Stichtag des Endvermögens am TT.MM.JJJJ betrage XXX.XXX €, durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens.

    Für die Ermittlung des Anteilswerts ist die Ertragswertmethode anzuwenden. Sollte der Sachverständige zur Ansicht gelangen, dass eine starke Inhaberprägung der erzielten Erträge vorliegt, soll er die sog. modifizierte Ertragswertmethode mit zeitlicher Begrenzung des Ergebnishorizonts anwenden. Die auf den Anteilswert des Antragstellers entfallende latente Steuerlast aus der fiktiven Veräußerung des Anteilswerts ist zu ermitteln.
  2. Der Sachverständige wird ermächtigt, weitere noch erforderliche Unterlagen direkt bei den Beteiligten anzufordern. Den Beteiligten wird aufgegeben, dem Sachverständigen auf dessen schriftliche Anforderung hin, die zur Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
  3. Zum Sachverständigen wird bestimmt: Herr Diplom-Betriebswirt Wolfgang Lind, AD ACTA Gutachten GmbH, Bahnhofstr. 8, 74834 Elztal. Die Frist zur Erstellung des Sachverständigengutachtens wird auf 3 Monate ab Eingang der Akten beim Sachverständigen bestimmt.
  4. Die Antragsgegnerseite hat einen Auslagenvorschuss von 8.000,00 € einzuzahlen. Die Versendung der Akten zum Sachverständigen wird davon abhängig gemacht, dass bis spätestens TT.MM.JJJJ die Einzahlung des Auslagenvorschusses dem Gericht nachgewiesen wird.

Variante 3: Firmenwert an zwei Stichtagen

  1. Es ist Beweis zu erheben, der Firmenwert der Firma Mustermann, Musterstr. 1, 12345 Musterhausen betrage

    a) zum Stichtag des Anfangsvermögens am TT.MM.JJJJ gemäß Behauptung der Antragsgegnerseite XXX.XXX €,

    b) zum Stichtag des Endvermögens am TT.MM.JJJJ gemäß Behauptung der Antragstellerseite XXX.XXX €, durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens.


    Für die Ermittlung der Firmenwerte ist die Ertragswertmethode anzuwenden. Sollte der Sachverständige zur Ansicht gelangen, dass eine starke Inhaberprägung der erzielten Erträge vorliegt, soll er die sog. modifizierte Ertragswertmethode mit zeitlicher Begrenzung des Ergebnishorizonts anwenden. Die auf den Firmenwert entfallende latente Steuerlast aus der fiktiven Unternehmensveräußerung ist zu ermitteln.
  2. Der Sachverständige wird ermächtigt, weitere noch erforderliche Unterlagen direkt bei den Beteiligten anzufordern. Den Beteiligten wird aufgegeben, dem Sachverständigen auf dessen schriftliche Anforderung hin, die zur Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
  3. Zum Sachverständigen wird bestimmt: Herr Diplom-Betriebswirt Wolfgang Lind, AD ACTA Gutachten GmbH, Bahnhofstr. 8, 74834 Elztal. Die Frist zur Erstellung des Sachverständigengutachtens wird auf 3 Monate ab Eingang der Akten beim Sachverständigen bestimmt.
  4. Die Antragsgegnerseite hat einen Auslagenvorschuss von 15.000,00 € einzuzahlen. Die Versendung der Akten zum Sachverständigen wird davon abhängig gemacht, dass bis spätestens TT.MM.JJJJ die Einzahlung des Auslagenvorschusses dem Gericht nachgewiesen wird.