Beweisbeschluss Unterhaltseinkommen
Muster Beweisbeschluss zur Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit
- Es ist Beweis zu erheben zu der Frage, welches durchschnittliche unterhaltsrechtlich relevante Einkommen der Antragsgegner aus seiner selbstständigen Tätigkeit bei der Firma Max Muster in den Jahren 2017, 2018 und 2019 erzielt hat, durch Einholung eines schriftlichen betriebswirtschaftlichen Sachverständigengutachtens.
- Sollten für den angeführten Zeitraum nicht alle Jahresabschlüsse und die damit in Verbindung stehenden Einkommensteuererklärungen des Antragsgegners vorliegen, so wird dem Antragsgegner aufgegeben, die Erstellung der Jahresabschlüsse und Einkommensteuererklärungen zu veranlassen.
- Der Sachverständige wird ermächtigt, weitere noch erforderliche Unterlagen direkt bei den Beteiligten anzufordern. Den Beteiligten wird aufgegeben, dem Sachverständigen auf dessen schriftliche Anforderung hin sämtliche zur Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
- Zum Sachverständigen wird bestimmt:
Herr Diplom-Betriebswirt Wolfgang Lind, AD ACTA Gutachten GmbH, Bahnhofstr. 8, 74834 Elztal.
Die Frist zur Erstellung des Sachverständigengutachtens wird auf 4 Monate ab Eingang der Akten beim Sachverständigen bestimmt. - Die Antragstellerseite hat einen Auslagenvorschuss von 4.000,00 € einzuzahlen. Die Versendung der Akten zum Sachverständigen wird davon abhängig gemacht, dass bis spätestens TT.MM.2020 die Einzahlung des Auslagenvorschusses dem Gericht nachgewiesen wird.
Variante 1: mit Bereinigung der Privatsteuern und Vorsorgeaufwendungen
- Es ist Beweis zu erheben zu der Frage, welches durchschnittliche unterhaltsrechtlich relevante Einkommen der Antragsgegner aus seiner selbstständigen Tätigkeit bei der Firma Max Muster in den Jahren 2017, 2018 und 2019 erzielt hat, durch Einholung eines schriftlichen betriebswirtschaftlichen Sachverständigengutachtens.
Das Einkommen ist um Privatsteuern und Vorsorgeaufwendungen (davon Altersvorsorgebeiträge bis max. 24% des Bruttoeinkommens) zu bereinigen.
Muster Beweisbeschluss zur Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens aus der Tätigkeit als Geschäftsführer und Unternehmensbeteiligungen
- Es ist Beweis zu erheben zu der Frage, welches durchschnittliche unterhaltsrechtlich relevante Einkommen der Antragsgegner aus seiner nichtselbständigen Tätigkeit als Geschäftsführer und seiner Beteiligung als Gesellschafter der Muster GmbH in den Jahren 2017, 2018 und 2019 erzielt hat, durch Einholung eines schriftlichen betriebswirtschaftlichen Sachverständigengutachtens.
- Sollten für den angeführten Zeitraum nicht alle Jahresabschlüsse und die damit in Verbindung stehenden Einkommensteuererklärungen des Antragsgegners vorliegen, so wird dem Antragsgegner aufgegeben, die Erstellung der Jahresabschlüsse und Einkommensteuererklärungen zu veranlassen.
- Der Sachverständige wird ermächtigt, weitere noch erforderliche Unterlagen direkt bei den Beteiligten anzufordern. Den Beteiligten wird aufgegeben, dem Sachverständigen auf dessen schriftliche Anforderung hin sämtliche zur Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
- Zum Sachverständigen wird bestimmt:
Herr Diplom-Betriebswirt Wolfgang Lind, AD ACTA Gutachten GmbH, Bahnhofstr. 8, 74834 Elztal.
Die Frist zur Erstellung des Sachverständigengutachtens wird auf 4 Monate ab Eingang der Akten beim Sachverständigen bestimmt. - Die Antragstellerseite hat einen Auslagenvorschuss von 4.000,00 € einzuzahlen. Die Versendung der Akten zum Sachverständigen wird davon abhängig gemacht, dass bis spätestens TT.MM.2020 die Einzahlung des Auslagenvorschusses dem Gericht nachgewiesen wird.
Variante 1: Ermittlung von fiktivem thesauriertem Einkommen
- Es ist Beweis zu erheben zu der Frage, welches durchschnittliche unterhaltsrechtlich relevante Einkommen der Antragsgegner aus seiner nichtselbständigen Tätigkeit als Geschäftsführer und seiner Beteiligung als Gesellschafter der Muster GmbH in den Jahren 2017, 2018 und 2019 erzielt hat, durch Einholung eines schriftlichen betriebswirtschaftlichen Sachverständigengutachtens.
Der Sachverständige soll die thesaurierten Gewinne der Muster GmbH im Betrachtungszeitraum ermitteln. Insbesondere soll er darauf eingehen, ob der Antragsgegner bei ordnungsgemäßer Wahrnehmung seiner Beteiligungsrechte an der Muster GmbH und der Tätigkeit als Geschäftsführer ein höheres Einkommen hätte erzielen können.
Variante 2: Einkommensveränderungen bei Geschäftsführern
- Es ist Beweis zu erheben über die Behauptungen des Antragsgegners,
a) sein Monatseinkommen als Geschäftsführer der Muster GmbH habe sich ab Juli 2020 stark verringert und belaufe sich nur noch auf X.XXX € netto. Anderes Einkommen aus der Muster GmbH (Tantiemen, Gewinnausschüttungen, geldwerte Vorteile) habe er nicht erhalten.
b) Die Verringerung des Geschäftsführergehalts ab Juli 2019 war aufgrund der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens unvermeidlich gewesen, um die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens wieder herbeizuführen. Die Muster GmbH wäre dauerhaft nicht in der Lage gewesen das zuletzt gezahlte Gehalt in Höhe von Y.YYY € netto an den Antragsgegner weiter auszuzahlen.
c) Eine Erhöhung der Geschäftsführerbezüge auf das ursprüngliche Niveau war mangels der Verbesserung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens bisher nicht möglich
durch Einholung eines schriftlichen betriebswirtschaftlichen Sachverständigengutachtens.