• Gerichtsgutachten

Beweisbeschluss Praxiswert

Muster Beweisbeschluss zur Ermittlung des Praxiswerts

 

  1. Es ist Beweis zu erheben über die Behauptung der Antragsgegnerseite, der Praxiswert der Arztpraxis Mustermann, Musterstr. 1, 12345 Musterhausen zum Stichtag des Endvermögens am TT.MM.JJJJ betrage XXX.XXX €, durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens.

    Für die Ermittlung des Praxiswerts ist die modifizierte Ertragswertmethode anzuwenden. Die auf den Praxiswert entfallende latente Steuerlast aus der fiktiven Praxisveräußerung ist zu ermitteln.
  2. Der Sachverständige wird ermächtigt, weitere noch erforderliche Unterlagen direkt bei den Beteiligten anzufordern. Den Beteiligten wird aufgegeben, dem Sachverständigen auf dessen schriftliche Anforderung hin, die zur Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
  3. Zum Sachverständigen wird bestimmt: Herr Diplom-Betriebswirt Wolfgang Lind, AD ACTA Gutachten GmbH, Bahnhofstr. 8, 74834 Elztal. Die Frist zur Erstellung des Sachverständigengutachtens wird auf 3 Monate ab Eingang der Akten beim Sachverständigen bestimmt.
  4. Die Antragsgegnerseite hat einen Auslagenvorschuss von 8.000,00 € einzuzahlen. Die Versendung der Akten zum Sachverständigen wird davon abhängig gemacht, dass bis spätestens TT.MM.JJJJ die Einzahlung des Auslagenvorschusses dem Gericht nachgewiesen wird.

Variante 1: Beteiligung an einer Praxisgemeinschaft

  1. Es ist Beweis zu erheben über die Behauptung der Antragsgegnerseite, der Wert der Beteiligung des Antragstellers in Höhe von XX% an der Praxisgemeinschaft Mustermann GbR, Musterstr. 1, 12345 Musterhausen zum Stichtag des Endvermögens am TT.MM.JJJJ betrage XXX.XXX €, durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens.

    Für die Ermittlung des Anteilswerts ist die modifizierte Ertragswertmethode anzuwenden. Die auf den Anteilswert des Antragstellers entfallende latente Steuerlast aus der fiktiven Veräußerung des Anteilswerts ist zu ermitteln.
  2. Der Sachverständige wird ermächtigt, weitere noch erforderliche Unterlagen direkt bei den Beteiligten anzufordern. Den Beteiligten wird aufgegeben, dem Sachverständigen auf dessen schriftliche Anforderung hin, die zur Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
  3. Zum Sachverständigen wird bestimmt: Herr Diplom-Betriebswirt Wolfgang Lind, AD ACTA Gutachten GmbH, Bahnhofstr. 8, 74834 Elztal. Die Frist zur Erstellung des Sachverständigengutachtens wird auf 3 Monate ab Eingang der Akten beim Sachverständigen bestimmt.
  4. Die Antragsgegnerseite hat einen Auslagenvorschuss von 10.000,00 € einzuzahlen. Die Versendung der Akten zum Sachverständigen wird davon abhängig gemacht, dass bis spätestens TT.MM.JJJJ die Einzahlung des Auslagenvorschusses dem Gericht nachgewiesen wird.

Variante 2: Praxiswert an zwei Stichtagen

  1. Es ist Beweis zu erheben, der Praxiswert der Arztpraxis Mustermann, Musterstr. 1, 12345 Musterhausen betrage

    a) zum Stichtag des Anfangsvermögens am TT.MM.JJJJ gemäß Behauptung der Antragsgegnerseite XXX.XXX €,

    b) zum Stichtag des Endvermögens am TT.MM.JJJJ gemäß Behauptung der Antragstellerseite XXX.XXX €, durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens.

    Für die Ermittlung der Praxiswerte ist die modifizierte Ertragswertmethode anzuwenden. Die auf den Praxiswert entfallende latente Steuerlast aus der fiktiven Praxisveräußerung ist zu ermitteln.
  2. Der Sachverständige wird ermächtigt, weitere noch erforderliche Unterlagen direkt bei den Beteiligten anzufordern. Den Beteiligten wird aufgegeben, dem Sachverständigen auf dessen schriftliche Anforderung hin, die zur Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
  3. Zum Sachverständigen wird bestimmt: Herr Diplom-Betriebswirt Wolfgang Lind, AD ACTA Gutachten GmbH, Bahnhofstr. 8, 74834 Elztal. Die Frist zur Erstellung des Sachverständigengutachtens wird auf 3 Monate ab Eingang der Akten beim Sachverständigen bestimmt.
  4. Die Antragsgegnerseite hat einen Auslagenvorschuss von 15.000,00 € einzuzahlen. Die Versendung der Akten zum Sachverständigen wird davon abhängig gemacht, dass bis spätestens TT.MM.JJJJ die Einzahlung des Auslagenvorschusses dem Gericht nachgewiesen wird.